Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Die NOA bemüht sich um eine möglichst umfassende digitale Barrierefreiheit ihrer Website, um allen Nutzern einen einfachen, leichten Zugang zu ihrem Online-Angebot zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist die EU-Richtlinie 2016/2102 vom 26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wurde am 22.09.2020 erstellt und ist für die Website noa-nuernberg.de gültig.
Umsetzungsstand
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde von der NOA mithilfe der Fachsoftware „Siteimprove“ durchgeführt. Die Website ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung nicht komplett barrierefrei und erfüllt dementsprechend nicht vollständig die Anforderungen der WCAG 2.1.
Die digitale Barrierefreiheit der Konformitätsstufe AA wurde im Wesentlichen erreicht:
- Alle Texte und Links sind kontrastreich gestaltet.
- Alle Seiten und Webangebote können mit Maus und Tastatur bedient werden.
- Eine logische Überschriftenstruktur ermöglicht eine einfache Navigation.
- Aussagekräftige Seitentitel vermitteln bereits am Anfang den Hauptinhalt einer aufgerufenen Seite.
Ausnahmen:
Bildergalerie
Die eingebundenen Bildergalerien konnten nicht auf eine vollständige barrierefreie Kennzeichnung der Bilder und ihrer Alternativtexte überprüft werden.
Text im Bild
Nicht alle enthaltenen Bilder konnten darauf überprüft werden, ob sie Textinformationen alleine über den Bildinhalt vermitteln und somit keine Textalternative anbieten.
Abweichende Farbauswahl
Die meisten NOA-Texte sind schwarz auf weiß veröffentlicht. Einige unserer Angebote jedoch richten sich an Menschen mit teilweise gravierendem Alphabetisierungsbedarf. Für diese Gruppe wurden Videos und andere Materialien erstellt, die je nach Thema unter einer Farbe zu finden sind. Hintergrund ist die Möglichkeit, sich bei fehlender Alphabetisierung anhand der von der Lehrkraft im Unterricht genannten Farben zu orientieren.
Angebotenes Material
PDF-Dokumente, Flyer, Formulare, Bilder und anderes Material, das zur Ansicht und zum Download angeboten wird, wurde teilweise nicht barrierefrei erstellt und aus Kapazitätsgründen noch nicht barrierefrei umgestaltet. Der schrittweise Abbau dieser Ausnahmen wird dadurch erfolgen, dass bei den Aktualisierungen die Prinzipien der digitalen Barrierefreiheit in die redaktionelle Bearbeitung der Website einfließen.
Videos sind weitgehend ohne Untertitel veröffentlicht, da es sich um Videos handelt, die dem Spracherwerb auf einer sehr elementaren Stufe dienen und sich entweder in hohen Maße an Menschen richten, die keine oder geringe Alphabetisierung verfügen, oder dem Aussprachetraining dienen. In den Fällen, in denen Dialoge dargestellt sind, sind die Dialoge auch in Textdokument zum Download verfügbar.
Sie haben Hinweise für die NOA?
Sollten Sie Anmerkungen oder Fragen zur Barrierefreiheit des digitalen Angebots der NOA haben, wenden Sie sich an Herrn Denis Petroy unter denis_petroy@noa-nuernberg.de
Sie haben weitergehenden Klärungsbedarf?
In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zum Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf:
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Dieses Amt wurde als „Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik“ für Websites bayerischer öffentlicher Stellen definiert. Dort haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.